Unser Angebot


....richtet sich an Jungen und Mädchen von 3 bis 11 Jahren (Aufnahmealter) mit dauerhafter Perspektive bis zu ihrer Verselbständigung, auch traumatisierte und förderbedürftige Kinder und Kinder mit Behinderungen (bis PG 3).

Wir bieten.......

....ein familienorientiertes Erziehungsangebot mit 5 stationären Plätzen (5 Einzelzimmer) und hohem Betreuerschlüssel (1 : 1,25) für eine dauerhafte Unterbringung.

....Fördermaßnahmen, Psychotherapie, schulische Unterstützung, individuelle Begleitung und Gesundheitsfürsorge entsprechend dem individuellen Bedarf.

.... "unseren" Jugendlichen nach Erreichen der Volljährigkeit in unseren beiden 1-Zi.-Appartments im Haus die Anschlussmaßnahme: "Ambulant betreutes Wohnen in der eigenen Wohnung  für junge Volljährige".

....Rechtsgrundlage bilden die §§ 34 und 35a SGB VIII (stationär) und § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 13 (1) und (3), § 27 (3), § 34, § 35 oder 35a SGB VIII (ambulant). Aufgrund der Eignung des Leistungsangebots kann in begründeten Einzelfällen eine Aufnahme nach dem SGB XII erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.....

....die Möglichkeit der ambulanten Nachbetreuung nach dem endgültigen Verlassen des Falkennestes und Umzug in eine eigene Wohnung in einem Ausbildungsort im Umkreis von 20 km (Göttingen, Duderstadt, Gieboldehausen, Heilgenstadt).

Der Betreuungsbedarf/ -umfang der ambulanten Hilfe wird gemeinsam mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt in der Hilfeplanung festgelegt und über Fachleistungsstunden abgerechnet.
Die Finanzierung von Lebensunterhalt, Miete und NK kann über Leistungen nach SGB VIII, SGB XII, SGB II, Bafög o.a. erfolgen.


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