Unser Angebot
....richtet sich an Jungen und Mädchen von 2 bis 10 Jahren (Aufnahmealter) mit dauerhafter Perspektive bis zu ihrer Verselbständigung, auch traumatisierte und förderbedürftige Kinder und Kinder mit Behinderungen (bis Pflegegrad 3).
Wir bieten.......
....ein familienorientiertes inklusives Erziehungsangebot mit 5 stationären Plätzen (5 Einzelzimmer) und hohem
Betreuerschlüssel (1 : 1,25) für eine dauerhafte Unterbringung.
....Fördermaßnahmen, Psychotherapie, schulische Unterstützung, individuelle Begleitung und Gesundheitsfürsorge entsprechend dem individuellen Bedarf.
.... "unseren" jungen Erwachsenen - nach Erreichen der Volljährigkeit - in unserem 1-Zi.-Appartments im Haus die Anschlussmaßnahme: "Ambulant betreutes Wohnen in der eigenen Wohnung für junge Volljährige".
....Rechtsgrundlage
bilden die §§ 34, 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII (stationär) und § 41 SGB VIII in Verbindung
mit § 13 (1) und (3), § 27 (3), § 34, § 35 oder 35a SGB VIII
(ambulant).
Aufgrund der Eignung des Leistungsangebots kann in begründeten Einzelfällen eine Aufnahme nach dem SGB XII erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.....
....die Möglichkeit der ambulanten Nachbetreuung nach dem endgültigen Verlassen des Falkennestes und Umzug in eine eigene Wohnung in einem Ausbildungsort im Umkreis von 20 km (Göttingen, Duderstadt, Gieboldehausen, Heilgenstadt).
Der Betreuungsbedarf/ -umfang der ambulanten Hilfe wird gemeinsam mit dem jungen Menschen
und dem Jugendamt in der Hilfeplanung festgelegt und über Fachleistungsstunden abgerechnet.
Die Finanzierung von Lebensunterhalt, Miete und NK kann über Leistungen nach SGB VIII, SGB XII, SGB II, Bafög
o.a. erfolgen.